Aufgrund unklarer Bescheinigung eines Versorgungswerks und unrichtiger Eintragung im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung doppelt als Altersvorsorgeaufwendung abgezogener Arbeitnehmerbeitrag keine neue Tatsache i. S. d. § 173 AO
FG Sachsen, Urteil vom 14.05.2014 - Aktenzeichen 8 K 1142/13
DRsp Nr. 2014/9090
Aufgrund unklarer Bescheinigung eines Versorgungswerks und unrichtiger Eintragung im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung doppelt als Altersvorsorgeaufwendung abgezogener Arbeitnehmerbeitrag keine neue Tatsache i. S. d. § 173AO
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