Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 8. Mai 2019 - B 4 K 18.148 - wird abgelehnt.
II.Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 8. Mai 2019 wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf je 5.519,70 € festgesetzt.
Der Antrag der Beklagten,
die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen,
bleibt ohne Erfolg. Die innerhalb der Frist des §
1. Die beklagte Stadt wendet sich gegen die Aufhebung der Befristung der Stundung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück durch das Verwaltungsgericht.
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