Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 16. Februar 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Dem Kläger werden Kosten in Höhe von 225,- EUR auferlegt.
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