Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Die Beteiligten streiten darum, ob dem Kläger trotz der zwischenzeitlichen Veräußerung seiner Eigentumswohnung noch ein Anspruch auf Eigenheimzulage zusteht, weil er die Wohnung im Einvernehmen mit den Erwerbern weiterhin bewohnt hat.
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