Der Antrag wird abgelehnt.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren, ob die Familienkasse die Festsetzung von Kindergeld für das Kind K, geboren am 11. März 1994, für den Zeitraum August 2013 bis einschließlich Juli 2014 zu Recht aufgehoben hat.
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