Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich mit der Klage gegen einen Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid wegen Kindergeld.
Der Klägerin wurde zuletzt mit interner Befristung bis Juni 2015 Kindergeld für ihre am ... geborene und im Streitzeitraum bei ihr wohnende Tochter T gewährt. Dem lag die Vorlage eines Berufsausbildungsvertrages zugrunde. Danach sollte sich T vom ...2013 bis zum ...2015 in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden.
T brach die Berufsausbildung bereits im Oktober 2013 wieder ab. Die Beklagte erhielt hiervon zunächst keine Mitteilung.
Mit Bescheid vom ...2015 hob die Beklagte die Festsetzung des Kindergeldes für T ab dem Monat Juli 2015 mit der Begründung auf, dass T ihre Berufsausbildung nach den Unterlagen der Beklagten im Juni 2015 beenden werde.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|