Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 11. Oktober 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von der Erhebung der Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird abgesehen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf die Wertstufe bis 25.000 € (Beklagte zu 1: 23.860,60 €; Beklagter zu 2: 4.063,68 €) festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung sowie um die Zahlung von Mietrückständen.
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