FG Köln - Urteil vom 16.03.2022
3 K 1144/19
Normen:
AO § 174 Abs. 2 S. 1-2;

Aufhebung des Kindergeldbescheids bei doppelter Gewährung von Kindergeld für ein und dasselbe Kind

FG Köln, Urteil vom 16.03.2022 - Aktenzeichen 3 K 1144/19

DRsp Nr. 2022/13233

Aufhebung des Kindergeldbescheids bei doppelter Gewährung von Kindergeld für ein und dasselbe Kind

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

AO § 174 Abs. 2 S. 1-2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten, ob die beklagte Familienkasse bei einer doppelten Bewilligung von Kindergeld zugunsten der Klägerin für ihre Tochter einen der Bewilligungsbescheide und wenn ja, welchen aufheben (3 K 1052/20) und ob sie das doppelte gezahlte Kindergeld von der Klägerin zurückverlangen (3 K 1144/19) darf.

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