Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 11.08.2023 -
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird auf 7.083,38 € festgesetzt.
Die Arbeitgeberin hat die Gebühr nach Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG zu zahlen.
I.
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