FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 19.09.2002
3 K 67/01
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1 ;

Aufhebung eines Erbbaurechts in einem einheitlichen Vertrag im Zusammenhang mit der Übertragung des Grundstücks an den Erbbauberechtigten nicht grunderwerbsteuerbar

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.09.2002 - Aktenzeichen 3 K 67/01

DRsp Nr. 2003/4049

Aufhebung eines Erbbaurechts in einem einheitlichen Vertrag im Zusammenhang mit der Übertragung des Grundstücks an den Erbbauberechtigten nicht grunderwerbsteuerbar

Die Aufhebung eines Erbbaurechts ist nicht grunderwerbsteuerbar, wenn der Grundstückseigentümer in einem einheitlichen Vertrag das Grundstück an den Erbbauberechtigten verkauft und dieser mit der Grundbucheintragung unbelastetes Eigentum am Grundstück erwirbt.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Mit Vertrag vom 19. Dezember 1994 bestellte A als Eigentümerin des unbebauten Grundstücks, eingetragen im Grundbuch von .... für die Kläger als Berechtigte für die Dauer von 99 Jahren ein Erbbaurecht. In § 15 des Vertrages wurde den Klägern ein Ankaufsrecht eingeräumt.

Mit Grunderwerbsteuer(GrESt)-Bescheid vom 21. Februar 1995 setzte das Finanzamt ausgehend von einem Kapitalwert des Erbbauzinses in Höhe von 47.647 DM jeweils gegen die Kläger GrESt fest.