I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) verpflichtet ist, Einkommensteuerbescheide zu Gunsten des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) zu ändern.
Der Kläger war in den Streitjahren (1978 bis 1981) als stiller Gesellschafter an dem Unternehmen einer GmbH & Co. KG (nachfolgend: KG) beteiligt. Er und seine inzwischen verstorbene Ehefrau erklärten in ihren Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre, die jeweils im Folgejahr abgegeben wurden, Verluste aus diesen Beteiligungen sowie für die Jahre 1978 und 1981 negative Einkünfte i.S. des §
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