I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Systemanalytiker. In der Klagesache wegen Einkommensteuer 1986 bis 1988 obsiegte er vor dem Finanzgericht (FG) mit seinem Begehren, seine Einkünfte als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen; die Steuerfestsetzung änderte sich allein infolge der Berücksichtigung des Freibetrags nach § 18 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Im Anschluß an das FG-Urteil änderte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) die Einkommensteuerbescheide für die Veranlagungszeiträume 1984 und 1985 entsprechend. Der Kläger begehrte nunmehr die Änderung der Gewerbesteuermeßbescheide für die Erhebungszeiträume 1984 bis 1987, insbesondere gemäß §
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