Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Aufhebung einer Grunderwerbsteuerfestsetzung gemäß § 16 Absatz 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) vorliegen.
Mit notarieller Urkunde vom 30. Dezember 1998 hatte der Kläger der GmbH (GmbH) das Angebot unterbreitet, eine in ... belegene Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von 89.000 DM zu erwerben. Die GmbH hatte das Angebot mit notarieller Urkunde vom 19. Januar 1999 angenommen. Der Beklagte hatte daraufhin mit bestandskräftig gewordenen Bescheid vom 1. Juni 1999 Grunderwerbsteuer in Höhe von 3.115 DM (3,5 % von 89.000 DM) festgesetzt.
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