LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.04.2021
L 14 KR 218/18 KL
Normen:
SGG § 197a Abs. 1;

Aufhebung eines Schiedsspruchs einer gemeinsamen SchiedsstelleArzneimittel Aubagio mit dem Wirkstoff TeriflunomidVerurteilung zur Neubescheidung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.04.2021 - Aktenzeichen L 14 KR 218/18 KL

DRsp Nr. 2022/15940

Aufhebung eines Schiedsspruchs einer gemeinsamen Schiedsstelle Arzneimittel Aubagio mit dem Wirkstoff Teriflunomid Verurteilung zur Neubescheidung

Die gerichtliche Aufhebung eines Schiedsspruchs bedingt auch eine Verurteilung der Schiedsstelle zur Neubescheidung.

Tenor

Die Klage gegen den Schiedsspruch des Beklagten vom 8. Juni 2018 wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1;

Tatbestand

Die Klägerin wendet sich gegen einen Schiedsspruch der Beklagten, der gemeinsamen Schiedsstelle nach § 130b Abs. 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V).