I.
Über das Vermögen der Klägerin ist mit Beschluss vom 12. Juni 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet worden (...). Bis einschließlich der mündlichen Verhandlung am 05. Juli 2007 haben die Beteiligten das Gericht hiervon nicht in Kenntnis gesetzt. Insbesondere hat der in der mündlichen Verhandlung für die Klägerin erschienene Rechtsanwalt das Gericht nicht von der Verfahrenseröffnung informiert. Die mündliche Verhandlung ist geschlossen worden; eine Entscheidung sollte zugestellt werden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|