I. Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung eines Bescheides, mit dem sie zur Entrichtung von Stromsteuer herangezogen wird.
Die Antragstellerin ist ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Sinne des § 2 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes vom 24.03.1999 (BGBl. I S. 378, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18.12.2006, BGBl. I S. 3180) und aufgrund der Erlaubnis des Antragsgegners vom 17.08.1999 gemäß §
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