Der Bescheid der Beklagten vom 02. November 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Januar 2018 wird aufgehoben und Kindergeld für das Kind T A ab April 2017 bis September 2017 festgesetzt.
2)Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
3)Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Aufhebung und Rückforderung einer Kindergeldfestsetzung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|