FG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.09.2018
7 K 391/18
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Aufhebung und Rückforderung einer Kindergeldfestsetzung hinsichtlich Unterbrechung der Ausbildung derTochter aufgrund einer Erkrakung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2018 - Aktenzeichen 7 K 391/18

DRsp Nr. 2022/11666

Aufhebung und Rückforderung einer Kindergeldfestsetzung hinsichtlich Unterbrechung der Ausbildung derTochter aufgrund einer Erkrakung

Tenor

1)

Der Bescheid der Beklagten vom 02. November 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. Januar 2018 wird aufgehoben und Kindergeld für das Kind T A ab April 2017 bis September 2017 festgesetzt.

2)

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

3)

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a; EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Aufhebung und Rückforderung einer Kindergeldfestsetzung.