Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 24. April 2013
Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I. Der Kläger und Revisionskläger zu 1. (Kläger zu 1.) wurde für das Streitjahr (2009) zusammen mit seiner im Streitjahr verstorbenen Ehefrau (E) zur Einkommensteuer veranlagt. Erben nach E sind der Kläger zu 1. und die in den Jahren 1999 und 2001 geborenen Kinder, die Kläger und Revisionskläger zu 2. und 3.
E war in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert.
Im November 2007 begab sich E in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer Erkrankung in die Klinik … in X (K–Klinik). Bei der K–Klinik handelte es sich nicht um eine Vertragsklinik der gesetzlichen Krankenkassen.
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