FG Sachsen - Urteil vom 03.05.2007
2 K 360/98
Normen:
EinigVtr. Art. 19 S. 2;

Aufhebung von DDR-Einkommensteuerbescheiden wegen Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen gem. Art. 19 Einigungsvertrag

FG Sachsen, Urteil vom 03.05.2007 - Aktenzeichen 2 K 360/98

DRsp Nr. 2009/24371

Aufhebung von DDR-Einkommensteuerbescheiden wegen Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen gem. Art. 19 Einigungsvertrag

Einkommensteuerbescheide der Finanzbehörde der DDR betreffend die Jahre 1978-1980 sind gem. Art. 19 Einigungsvertrag aufzuheben, wenn sich aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ergibt, dass der Steuerpflichtige gezielt mit dem bereits vorgegebenen Ergebnis, ihm eine Steuerhinterziehung nachzuweisen und aufgrund dieses Ermittlungsergebnisses an der Ausreise zu hindern, überwacht wurde und die - nicht auf tatsächlichen Verhältnissen beruhenden -Besteuerungsgrundlagen auf Anweisung des Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zielgerichtet so geschätzt wurden, dass sich eine hohe Steuerpflicht ergab, obwohl nicht festgestellt werden konnte, ob überhaupt eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wurde.