Streitig ist, ob Investitionszulagebescheide aufgehoben werden durften.
Der Kläger trat im Dezember 1982 der Bauherrengemeinschaft X-Straße (Bauherrengemeinschaft) bei. Zweck der Bauherrengemeinschaft war die Errichtung einer Ferienwohnanlage zur gewerblichen Vermietung in der X-Straße in A auf einer Nordseeinsel.
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