Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 07.03.2019 -
Auf den Auflösungsantrag der Beklagten wird das Arbeitsverhältnis der Parteien zum 30.09.2018 aufgelöst und die Beklagte verurteilt, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 4.100,00 EUR brutto zu zahlen.
Die Klage wird hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsantrags abgewiesen.
II.Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|