FG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.01.2008
4 K 123/06
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 7g ;
Fundstellen:
EFG 2008, 662

Auflösung einer Ansparrücklage als neue Tatsache; Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2008 - Aktenzeichen 4 K 123/06

DRsp Nr. 2008/5350

Auflösung einer Ansparrücklage als neue Tatsache; Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung

1. Der Umstand, dass die Anschaffung eines nach § 7g EStG begünstigten Wirtschaftsguts bis zum zweiten auf die Rücklagenbildung folgenden Wirtschaftsjahr unterblieben und die Rücklage aufzulösen ist, ist eine Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. 2. Wird die Steuererleichterung des § 7g EStG im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in Anspruch genommen, ergibt sich eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen hinsichtlich der Auflösung der Rücklage.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 7g ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen für eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) gegeben sind.