BFH - Urteil vom 18.10.2000
II R 8/99
Normen:
BewG § 111 Nr. 1 ; KSchG §§ 9, 10 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 582

Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Abfindungsansprüche

BFH, Urteil vom 18.10.2000 - Aktenzeichen II R 8/99

DRsp Nr. 2001/4342

Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Abfindungsansprüche

1. Unter § 111 Nr. 1 BewG fallen auch Entschädigungs- bzw. Abfindungsansprüche im Zusammenhang mit der Auflösung eines Dienstverhältnisses, soweit sie im Sinne einer Übergangszahlung Versorgungscharakter haben. 2. Der Versorgungscharakter derartiger Abfindungszahlungen ist zu bejahen, wenn sie sich betragsmäßig an den in § 10 Kündigungsschutzgesetz für den Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Gerichtsurteil (§ 9 Kündigungsschutzgesetz) gesteckten Rahmen halten. Das gilt selbst dann, wenn die Vorschrift des § 10 Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist.

Normenkette:

BewG § 111 Nr. 1 ; KSchG §§ 9, 10 ;

Gründe: