Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Abfindungsansprüche
BFH, Urteil vom 18.10.2000 - Aktenzeichen II R 8/99
DRsp Nr. 2001/4342
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Abfindungsansprüche
1. Unter § 111 Nr. 1 BewG fallen auch Entschädigungs- bzw. Abfindungsansprüche im Zusammenhang mit der Auflösung eines Dienstverhältnisses, soweit sie im Sinne einer Übergangszahlung Versorgungscharakter haben.2. Der Versorgungscharakter derartiger Abfindungszahlungen ist zu bejahen, wenn sie sich betragsmäßig an den in § 10Kündigungsschutzgesetz für den Fall der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Gerichtsurteil (§ 9Kündigungsschutzgesetz) gesteckten Rahmen halten. Das gilt selbst dann, wenn die Vorschrift des § 10Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist.