FG Düsseldorf - Urteil vom 08.05.2019
15 K 1457/18 F
Normen:
EStG § 7g Abs. 3;
Fundstellen:
BB 2019, 1394

Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages und Verteilung des Gewinns auf die ehemaligen Gesellschafter

FG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2019 - Aktenzeichen 15 K 1457/18 F

DRsp Nr. 2019/7394

Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages und Verteilung des Gewinns auf die ehemaligen Gesellschafter

Tenor

Der Feststellungsbescheid 2010 vom 29.05.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.05.2018 wird dahin geändert, dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemindert werden um 40 % von 2.895 EUR (Anteil Klägerin 90 %, Anteil Beigeladene 10%). Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Einkünfte wird auf den Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 97 % und der Beklagte zu 3 %.

Die Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Die Zuziehung eines Bevollmächtigten zum Vorverfahren war notwendig.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 7g Abs. 3;

Gründe

Die Beteiligten streiten über die Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages und die Verteilung des Gewinns auf die beiden ehemaligen Gesellschafterinnen.