BFH vom 24.02.1994
VIII B 4 - 6/94

Auflösung von Pensionsrückstellungen nach dem 1.1.1986

BFH, vom 24.02.1994 - Aktenzeichen VIII B 4 - 6/94

DRsp Nr. 1997/8602

Auflösung von Pensionsrückstellungen nach dem 1.1.1986

In einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung hat der BFH die Ansicht vertreten, daß es ernstlich zweifelhaft sei, ob eine von einer Personengesellschaft vor dem 1.1.1986 gebildete Rückstellung für eine Witwenpension in der ersten Schlußbilanz nach diesem Zeitpunkt aufzulösen ist.

Für die Praxis:

In gleichgelagerten Fällen sollte die Prüfung der Rechtslage im Hauptsachenverfahren abgewartet werden.