I. Die Kläger sind durch Bescheide vom 1.10.1996, geändert am 5.2.1997, für 1995, vom 15.6.1998 für 1996 und vom 16.6.1998 für 1997 zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Streitig ist, ob und ggf. in welcher Höhe ein Verlust nach § 17 EStG steuermindernd zu berücksichtigen ist.
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