FG Düsseldorf, vom 27.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 6167/00
Auflösungsverlust nach § 17 EStG - eigenkapitalersetzende Maßnahme
BFH, Beschluss vom 15.05.2006 - Aktenzeichen VIII B 186/04
DRsp Nr. 2006/19112
Auflösungsverlust nach § 17EStG - eigenkapitalersetzende Maßnahme
Nicht nur Darlehen und Bürgschaften sondern auch die Bestellung von Sicherheiten wie z. B. die Einräumung von Grundschulden für Darlehen Dritter können eigenkapitalersetzenden Charakter haben.