Die Beschwerde der Beteiligten vom 9. August 2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 19. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Die Beteiligte wurde am 22. April 1996 gegründet und am 2. September 1996 im Handelsregister B des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Die letzte, am 17. Mai 2018 in den Registerordner aufgenommene Liste weist als Gesellschafter mit je einem Geschäftsanteil im Nennbetrag von 17.000,00 DM Herrn A#### S######, Frau E#### B### sowie Herrn G### B### aus. Einziger Geschäftsführer der Beteiligten ist Herr B###.
§ 10 und § 11 des Gesellschaftsvertrages der Beteiligten lauten:
§ 10
Übertragung von Geschäftsanteilen
(1) Die Abtretung von ganzen bzw. teilweisen Geschäftsanteilen ist nur mit Genehmigung aller Gesellschafter und der Gesellschaft möglich.
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