Die Klägerin wendet sich gegen die evangelische Kirchensteuer und macht geltend, durch ihre Taufe aus Anlass ihrer Hochzeit nicht Mitglied der evangelischen Kirche geworden zu sein.
I.
Die Klägerin gehörte ursprünglich keiner Konfession an und ist nicht konfirmiert. Ihr zukünftiger Ehemann war Mitglied der evangelischen Kirche. Als beide ihre Hochzeit und kirchliche Trauung planten, erfuhren sie, dass die Klägerin nur dann kirchlich getraut werden könne, wenn sie sich taufen lasse. Die Taufe nebst deren Notwendigkeit für die Durchführung der kirchlichen Trauung wurde mit dem zuständigen Pastor des Kirchenkreises A besprochen (Finanzgerichts-Akte --FG-A-- Bl. 33).
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