Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Aufnahme von Drainageprodukten in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (im Folgenden: Hilfsmittelverzeichnis).
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