Aufrechnung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs des Insolvenzschuldners aus der Voranmeldung mit den vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Lohnsteuerschulden nebst Nebenabgaben
FG Köln, Urteil vom 24.09.2015 - Aktenzeichen 1 K 2893/12
DRsp Nr. 2016/36
Aufrechnung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs des Insolvenzschuldners aus der Voranmeldung mit den vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Lohnsteuerschulden nebst Nebenabgaben
1) Die insolvenzrechtliche Wirkung des § 96 Abs. 1 Nr. 3InsO (Aufrechnungsverbot) kann nur innerhalb der Anfechtungsfrist des § 146 Abs. 1InsO durchgesetzt werden; diese Frist ist auf die Hauptforderung entsprechend anwendbar und überlagert deren allgemeine Verjährungsfristen.2) Die entsprechende Anwendung des § 146 Abs. 1AO gilt auch dann, wenn die Aufrechnungserklärung erst nach der Insolvenzeröffnung abgegeben wird.3) Die Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen i.S. des § 199 Abs. 1 Nr. 2BGB liegt erst vor, wenn der Schuldner Klage erheben kann, die nach verständiger Würdigung in einem Maße Erfolgsaussicht hat, dass sie zumutbar ist; einer Zumutbarkeit der Klageerhebung steht insbesondere eine ältere, bis dahin ständige Rspr. eines Bundesgerichts bis zu einer Rechtsprechungsänderung entgegen.