Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides betreffend Einkommensteuer 1994 und 1995 streitig.
Der verheiratete Kläger war in den Streitjahren als Rechtsanwalt freiberuflich tätig. Für die Jahre 1994 und 1995 wurde er mit seiner nicht berufstätigen Ehefrau zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Aus diesen Veranlagungen ergab sich ein unstreitiger Erstattungsanspruch in Höhe von insgesamt 4.938,85 EUR. Mit Schreiben vom 21.5.2002 erklärte der Beklagte gegenüber diesem Erstattungsanspruch die Aufrechnung gemäß § 338 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit einer Gegenforderung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 93.320,99 EUR, die aus folgendem unstreitigen Sachverhalt resultiert:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|