I.
Der Antragsteller begehrt die einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss.
Auf Antrag der Antragsgegnerin sind mit Kostenfestsetzungsbeschluss des Finanzgerichts vom 24.08.2001 die ihr von dem Antragsteller zu erstattenden Kosten aus einem zwischen den Beteiligten anhängigen und inzwischen erledigten Haftungsverfahren (Az.: II 419/00) auf 4.722,07 DM festgesetzt worden. In einem weiteren noch bei Gericht anhängigen Haftungsverfahren streiten die Beteiligten darüber, ob die Antragsgegnerin zu Recht für Steuerschulden der "P... GmbH i.L." (künftig: GmbH) in Haftung genommen wurde.
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