I. Die Parteien streiten darum, ob eine seitens des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt --FA--) erklärte Aufrechnung vom 8. Oktober 1997 wirksam und deshalb die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) am 1. Dezember 1997 erklärte Aufrechnung ins Leere gegangen ist.
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