Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Halle mit dem berichtigten Datum vom 21. Juni 2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auf 80.238,39 € festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin (im Folgenden: Ast.) hat keinen Erfolg.
Es wird insoweit nach § 142 Abs. 2 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) auf die ausführliche und zutreffende Begründung des Sozialgerichts Halle im Beschluss mit dem berichtigten Datum vom 21. Juni 2023 Bezug genommen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|