FG Münster - Urteil vom 09.04.2003
7 K 3775/00 F
Normen:
UmwStG § 24 ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 1214
EFG 2005, 1155

Aufstockung der Buchwerte nur bei Sach- oder Geldleistung des neuen Gesellschafters

FG Münster, Urteil vom 09.04.2003 - Aktenzeichen 7 K 3775/00 F

DRsp Nr. 2005/9263

Aufstockung der Buchwerte nur bei Sach- oder Geldleistung des neuen Gesellschafters

Eine Aufstockung der Buchwerte gem. § 24 UmwStG kommt bei Neueintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Gesellschaft nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass der eintretende Gesellschafter eine Einlage leistet oder dass sich die Beteiligungsverhältnisse in der Gesellschaft gegen Entgelt ändern.

Normenkette:

UmwStG § 24 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob für eine Personengesellschaft die Aufstockung der Buchwerte gemäß § 24 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) in Betracht kommt, wenn ein neuer Gesellschafter ohne Erbringung einer Sach- oder Geldleistung in die Gesellschaft eintritt.

Der Kläger (Kl.) zu 1. war Komplementär, der Kl. zu 2. Kommanditist der 1990 gegründeten S KG (KG alt) in T. Der Kapitalanteil des Kl. zu 1. betrug 90.000 DM (erbracht durch Einbringung seines Einzelunternehmens), der des Kl. zu 2. betrug 10.000 DM (Gesellschaftsvertrag vom 28.03.1990).