Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Streitig ist die anteilige Versteuerung von Geschäftsführerbezügen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Deutschland.
Die zusammen veranlagten Kläger erzielten in den Streitjahren 1995 bis 2000 u.a. gewerbliche Einkünfte aus verschiedenen Beteiligungen an inländischen Gewerbebetrieben, darunter u.a. der Firma A GmbH & Co KG (im folgenden A). Gegenstand dieser in T ansässigen Firma war der Betrieb von 7 eigenen Tankstellen im Bereich T und der Verkauf von Mineralölprodukten über 12 weitere Pächtertankstellen. Der Kläger ist als Geschäftsführer für dieses Unternehmen tätig.
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