Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten im Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (AdV) darüber, ob ernstliche Zweifel in Bezug auf die Aufteilung der Gewerbesteuermessbeträge 2003 bis 2006 (Streitjahre) der atypisch stillen Gesellschaft "A"GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung "B" Stadt für Zwecke des § 35 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestehen.
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