Die Beteiligten streiten über die Aufteilung des Kaufpreises für ein im Streitjahr 2015 erworbenes Mehrfamilienhaus auf Grund und Boden sowie Gebäude für Zwecke der Ermittlung der Absetzung für Abnutzung (AfA).
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Im Streitjahr 2015 erzielte der Kläger Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie aus Vermietung und Verpachtung.
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