Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30.09.2020 – 3 K 233/18 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Hamburg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
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