I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden für das Jahr 1991 (Streitjahr) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. Mit Vertrag vom 30. Juli 1991 erwarben sie eine im Bau befindliche Eigentumswohnung (57 qm) mit Tiefgaragenstellplatz in X zum Preis von 317 300 DM. Hinzu kamen Nebenkosten in Höhe von 9 616 DM und Kosten für Sonderwünsche in Höhe von 5 899 DM. Der Veräußerer bescheinigte den Klägern am 1. Februar 1993, dass der Grundstücksanteil 52 000 DM betrage.
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