Die Beteiligten streiten über die Frage, inwieweit vom Kläger geltend gemachte Raumkosten als Betriebsausgaben steuermindernd zu berücksichtigen sind sowie über die Frage, ob der vom Kläger im Streitjahr genutzte PKW nach der 1%-Regelung zu versteuern ist.
Der Kläger betrieb im Streitjahr einen Gewerbebetrieb im Bereich der B-Reparatur. In diesem Zusammenhang hatte er sich darauf spezialisiert, … zu reparieren.
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