Der Bescheid vom 31.Mai 2012 und die Einspruchsentscheidung vom 23.Januar 2014 werden dahingehend geändert, dass keine Kapitaleinkünfte aus den Kaufpreisraten aus der Veräußerung des Objekts ... berücksichtigt werden.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten auferlegt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer 2012 veranlagte Eheleute.
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