1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
I.
Im Hauptsacheverfahren ist die Aufteilung von Vorsteuern streitig.
Der Antragsteller ist als Architekt unternehmerisch tätig. Seit 2004 ist der Antragsteller zu 100 % an der S Wohnbau GmbH (S GmbH) beteiligt und wurde mit Vertrag vom 6. Mai 2004 zum Gesellschafter-Geschäftsführer bestellt. Zwischen der S GmbH, die ausschließlich steuerfreie Grundstücksumsätze ausführt, und dem Antragsteller besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft.
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