Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie verlegten ihren Wohnsitz von Westdeutschland in das Beitrittsgebiet, wo sie Tätigkeiten im öffentlichen Dienst übernahmen. Der Kläger war als Professor an der Universität A beschäftigt. Im Streitjahr 1994 erhielt er neben seinen sonstigen Dienstbezügen --letztmals-- eine gemäß § 3 Nr. 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei gezahlte Aufwandsentschädigung von insgesamt 18 000 DM.
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