FG Münster - Urteil vom 29.07.2003
6 K 5809/00 E
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ; EStG § 12 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1686

Aufwendungen als dauernde Last

FG Münster, Urteil vom 29.07.2003 - Aktenzeichen 6 K 5809/00 E

DRsp Nr. 2003/14912

Aufwendungen als dauernde Last

1. Ein Sonderausgabenabzug von Leistungen, die bei Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zugesagt werden, ist nur möglich, wenn der Übernehmer die Leistungen aus dem Übergebenen erwirtschaften kann. 2. Bei Bestehen eines Vorbehaltsnießbrauches an einem Einfamilienhaus scheidet ein Sonderausgabenabzug von Aufwendungen als dauernde Last aus, da der Übernehmer aufgrund des Nießbrauchs nicht in der Lage ist, Erträge aus dem Grundstück zu erzielen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ; EStG § 12 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Anerkennungsfähigkeit einer dauernden Last.