Der Kläger erwarb durch notariellen Kaufvertrag vom 16. Dezember 1998 ein Mietwohnhaus in der L... Straße 27 in M... zu einem Kaufpreis in Höhe von DM 3.900.000,-. Hiervon sollten DM 940.000,- auf die Altbausubstanz (einschließlich Grund und Boden) und DM 2.960.000,- auf Modernisierungsmaßnahmen entfallen. Der Kaufpreis war bis zum 31. Dezember 1998 fällig.
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