FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.06.2006
2 K 95/04
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 § 12 Nr. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 754

Aufwendungen einer Englischlehrerin für eine Sprachreise nach Irland als Werbungskosten

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.06.2006 - Aktenzeichen 2 K 95/04

DRsp Nr. 2007/6302

Aufwendungen einer Englischlehrerin für eine Sprachreise nach Irland als Werbungskosten

Aufwendungen einer Englischlehrerin für eine Sprachreise (9 Tage) nach Irland sind nicht als Werbungskosten anzuerkennen, wenn die Reise zu nicht unerheblichem Umfang von privaten Motiven beeinflusst war (hier: ein kompletter Tag mit Stadtrundfahrt und anschließender Freizeit in Dublin sowie Tagesausflug nach Belfast).

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 § 12 Nr. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Kosten für eine Sprachreise für Lehrer nach Dublin als Werbungskosten bei der Einkommensteuer (ESt) zu berücksichtigen sind.

Die Klägerin erzielt als Lehrerin für Englisch an einem Gymnasium Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

In der Zeit vom 5. bis 13. September 1998 nahm die Klägerin an einer Sprachreise für Englischlehrer nach Dublin teil. Diese wurde von der ... angeboten und durchgeführt. Da die Sprachreise innerhalb der Schulzeit stattfand, wurde der Klägerin von ihrem Arbeitgeber Dienstbefreiung gewährt. An der Reise nahmen ausschließlich Englischlehrer teil (vgl. Teilnehmerliste).

Im Einzelnen gestaltete sich die Reise nach dem Programm wie folgt:

05.09., Samstag Ankunft in Dublin

06.09., Sonntag Stadtrundfahrt in Dublin, Freizeit

07.09., Montag

10:00 - 13:00 Seminar: Keltisches Gälisch

und Irisch: eine Einführung in die irische Kultur