Die Beteiligten streiten darüber, ob Kosten für eine Sprachreise für Lehrer nach Dublin als Werbungskosten bei der Einkommensteuer (ESt) zu berücksichtigen sind.
Die Klägerin erzielt als Lehrerin für Englisch an einem Gymnasium Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
In der Zeit vom 5. bis 13. September 1998 nahm die Klägerin an einer Sprachreise für Englischlehrer nach Dublin teil. Diese wurde von der ... angeboten und durchgeführt. Da die Sprachreise innerhalb der Schulzeit stattfand, wurde der Klägerin von ihrem Arbeitgeber Dienstbefreiung gewährt. An der Reise nahmen ausschließlich Englischlehrer teil (vgl. Teilnehmerliste).
Im Einzelnen gestaltete sich die Reise nach dem Programm wie folgt:
05.09., Samstag Ankunft in Dublin
06.09., Sonntag Stadtrundfahrt in Dublin, Freizeit
07.09., Montag
10:00 - 13:00 Seminar: Keltisches Gälisch
und Irisch: eine Einführung in die irische Kultur
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