FG Hamburg - Urteil vom 23.02.2000
VII 170/97
Normen:
EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 12 Nr. 1 ;

Aufwendungen einer Personengesellschaft für ein

FG Hamburg, Urteil vom 23.02.2000 - Aktenzeichen VII 170/97

DRsp Nr. 2001/1755

Aufwendungen einer Personengesellschaft für ein

Aufwendungen einer Personengesellschaft zugunsten des Sohnes ihres Kommanditisten und alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers ihrer Komplementär-GmbH auf der Grundlage eines Ausbildungsdienstverhältnisses sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4 ; EStG § 12 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Anerkennung eines Ausbildungsdienstverhältnisses zwischen der Klägerin und dem Sohn des alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführers ihrer Komplementärin.

Die Klägerin betreibt ein Druckereiunternehmen, das seit 1933 in der Familie ihres einzigen Kommanditisten, der gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführers ihrer Komplementärin ist, geführt wird.