I.
Streitig ist, ob Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier des Klägers als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Die Kläger werden als Eheleute gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|